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Steckbrief: Lebensmittelbestrahlung

Mit diesem Steckbrief bereitest du deine Präsentation zum Thema Lebensmittelbestrahlung vor. Fülle die Felder beim Recherchieren aus – am besten ausgedruckt oder in dein Heft übertragen. Schreibe zu jeder Zahl dazu, woher sie stammt.

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1 Steckbrief zum Ausfüllen

Verfahren

Welche Ziele hat die Lebensmittelbestrahlung?
Welche Strahlenquellen werden genutzt? (mit Energiegrenzen)
Wie ist eine Bestrahlungsanlage aufgebaut?

Wirkung

Was passiert chemisch im Lebensmittel?
Welche Dosisbereiche gibt es und wofür?
Warum wird das Lebensmittel nicht radioaktiv?

Regeln

Was ist in der EU und in Deutschland erlaubt?
Wie müssen bestrahlte Lebensmittel gekennzeichnet werden?
Wie kann man Bestrahlung im Labor nachweisen?

Debatte

Zwei Argumente dafür, zwei dagegen
Wo wird Bestrahlung sonst noch genutzt (Medizin)?
Meine eigene Frage an die Zuhörer

2 Geprüfte Quellen

Diese Seiten sind seriös und aktuell. Amtliche Stellen und Fachorganisationen zuerst – Wikipedia eignet sich zum Einstieg, Zahlen prüfst du an einer Fachquelle.

3 Tipps fürs Recherchieren

  • Kernaussage: Bestrahlte Lebensmittel werden nicht radioaktiv. Erkläre den Unterschied zwischen Bestrahlung und Kontamination.
  • Gute Suchbegriffe: Lebensmittelbestrahlung, Radura, kGy, 1999/2/EG, Kennzeichnungspflicht, Nachweisverfahren.
  • Beide Seiten: Sammle für die Debatte Argumente von Befürwortern und Kritikern und nenne jeweils die Quelle.
  • Bilder: Verwende nur Bilder, die du nutzen darfst, zum Beispiel von Wikimedia Commons, und nenne die Quelle auf der Folie.
  • Rechtslage: Regeln unterscheiden sich zwischen Ländern. Achte darauf, ob eine Quelle Deutschland, die EU oder andere Staaten meint.

4 Selbstkontrolle

Kernfakten zum Vergleichen aufklappen
  • Ziel:Keime und Schädlinge abtöten, Keimung hemmen, Haltbarkeit verlängern.
  • Quellen:Cobalt-60 (Gamma), Elektronen bis 10 MeV, Röntgen bis 5 MeV.
  • Dosen:bis 1 kGy Keimhemmung; 1–10 kGy Pasteurisierung; über 10 kGy Sterilisation; in der EU höchstens 10 kGy.
  • Nicht radioaktiv:Energie zu gering für Kernreaktionen; Ware berührt die Quelle nicht.
  • Recht:EU-Richtlinien 1999; EU-weit nur getrocknete Kräuter und Gewürze; Kennzeichnung „bestrahlt“ Pflicht.
  • Nachweis:Thermolumineszenz, ESR, 2-Alkylcyclobutanone.