Steckbrief: Lebensmittelbestrahlung
Mit diesem Steckbrief bereitest du deine Präsentation zum Thema Lebensmittelbestrahlung vor. Fülle die Felder beim Recherchieren aus – am besten ausgedruckt oder in dein Heft übertragen. Schreibe zu jeder Zahl dazu, woher sie stammt.
1 Steckbrief zum Ausfüllen
Verfahren
- Welche Ziele hat die Lebensmittelbestrahlung?
- Welche Strahlenquellen werden genutzt? (mit Energiegrenzen)
- Wie ist eine Bestrahlungsanlage aufgebaut?
Wirkung
- Was passiert chemisch im Lebensmittel?
- Welche Dosisbereiche gibt es und wofür?
- Warum wird das Lebensmittel nicht radioaktiv?
Regeln
- Was ist in der EU und in Deutschland erlaubt?
- Wie müssen bestrahlte Lebensmittel gekennzeichnet werden?
- Wie kann man Bestrahlung im Labor nachweisen?
Debatte
- Zwei Argumente dafür, zwei dagegen
- Wo wird Bestrahlung sonst noch genutzt (Medizin)?
- Meine eigene Frage an die Zuhörer
2 Geprüfte Quellen
Diese Seiten sind seriös und aktuell. Amtliche Stellen und Fachorganisationen zuerst – Wikipedia eignet sich zum Einstieg, Zahlen prüfst du an einer Fachquelle.
- DeutschWikipedia: LebensmittelbestrahlungVerfahren, Geschichte und Rechtslage – Angaben mit Fachquellen prüfen
- DeutschEU-Richtlinie 1999/2/EGDer Rechtsrahmen in der EU
- EnglischWikipedia (engl.): RaduraDas internationale Symbol
- DeutschBfR: LebensmittelbestrahlungFragen und Antworten vom Bundesinstitut für Risikobewertung
- DeutschWikipedia: Cobalt-60Die wichtigste Gammaquelle
3 Tipps fürs Recherchieren
- Kernaussage: Bestrahlte Lebensmittel werden nicht radioaktiv. Erkläre den Unterschied zwischen Bestrahlung und Kontamination.
- Gute Suchbegriffe: Lebensmittelbestrahlung, Radura, kGy, 1999/2/EG, Kennzeichnungspflicht, Nachweisverfahren.
- Beide Seiten: Sammle für die Debatte Argumente von Befürwortern und Kritikern und nenne jeweils die Quelle.
- Bilder: Verwende nur Bilder, die du nutzen darfst, zum Beispiel von Wikimedia Commons, und nenne die Quelle auf der Folie.
- Rechtslage: Regeln unterscheiden sich zwischen Ländern. Achte darauf, ob eine Quelle Deutschland, die EU oder andere Staaten meint.
4 Selbstkontrolle
Kernfakten zum Vergleichen aufklappen
- Ziel:Keime und Schädlinge abtöten, Keimung hemmen, Haltbarkeit verlängern.
- Quellen:Cobalt-60 (Gamma), Elektronen bis 10 MeV, Röntgen bis 5 MeV.
- Dosen:bis 1 kGy Keimhemmung; 1–10 kGy Pasteurisierung; über 10 kGy Sterilisation; in der EU höchstens 10 kGy.
- Nicht radioaktiv:Energie zu gering für Kernreaktionen; Ware berührt die Quelle nicht.
- Recht:EU-Richtlinien 1999; EU-weit nur getrocknete Kräuter und Gewürze; Kennzeichnung „bestrahlt“ Pflicht.
- Nachweis:Thermolumineszenz, ESR, 2-Alkylcyclobutanone.
