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Übungen: Daten & Datenschutz in sozialen Netzwerken

Was gilt als personenbezogen? Du prüfst Angaben nach der DSGVO und wählst Einstellungen, die möglichst wenig von dir preisgeben.

Zum NachschlagenZurück zur ErklärungDaten & Datenschutz in sozialen Netzwerken — Erklärung, Glossar und Video nachlesen.
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Übungsaufgaben

1

Was ist personenbezogen?

AFB I

Welche der folgenden Angaben ist keine personenbezogene Angabe im Sinne der DSGVO?

Prüfe bei jeder Angabe: Führt sie mit vertretbarem Aufwand zu einer bestimmten Person?
2

Welches Recht hilft hier?

AFB II

Mehrere Personen wollen etwas von einer Plattform. Ordne jeder Situation das passende Recht aus der DSGVO zu.

„Ich will endlich wissen, was ihr überhaupt über mich gespeichert habt.“
„Ich wechsle zu einem anderen Dienst und möchte meine Bilder und Kontakte mitnehmen.“
„Ein altes Foto von mir soll verschwinden, dauerhaft.“
„Ich möchte keine personalisierte Werbung mehr, begründen will ich das nicht.“
„Nennt mir bitte auch, woher ihr diese Angaben über mich habt.“
Zwei der Situationen laufen auf dasselbe Recht hinaus — welche?
3

Rückblick: Was schützt das Schloss-Symbol?

AFB II

Eine Seite wird über https:// aufgerufen, das Schloss im Browser ist geschlossen. Welche Aussage stimmt?

In 3.1.4 ging es um den Weg der Daten. Denke daran, wo dieser Weg endet.
4

„Ich habe doch nichts zu verbergen“

AFB II

Ordne jede Information danach ein, wie sensibel sie ist, wenn sie dauerhaft und mit deinem Namen verknüpft gespeichert wird. Bewege den Regler von harmlos bis sehr sensibel.

Schätze jede Zeile auf der Skala von harmlos (1) bis sehr sensibel (5) ein. Mit der Tastatur: Tab zur Zeile, ←/→ zwischen den Stufen, Enter setzt.
1 = harmlos5 = sehr sensibel
Dein Lieblingsfilm
Dein Geburtsdatum
Deine Handynummer
Dein Standortverlauf der letzten vier Wochen
Ein Foto von dir vor dem Schulgebäude
Deine Suchanfragen zu Krankheiten
Einzeln wirkt vieles harmlos. Gefährlich wird die Kombination: Geburtsdatum plus Schulfoto plus Standortverlauf ergibt ein sehr genaues Bild davon, wer du bist und wo du wann zu finden bist.
Frage dich nicht nur, ob die Einzelinformation peinlich ist, sondern was jemand daraus über dein Leben ableiten könnte.
5

Konto gelöscht, Daten weg?

AFB III

Du löschst dein Konto bei einer Plattform. Kreuze für jede Datenart an, was danach zutrifft. Mehrere Kreuze pro Zeile sind möglich, manche Zeile hat nur eines.

Setze in jeder Zeile überall dort ein Kreuz, wo die Aussage zutrifft — es können mehrere pro Zeile sein. Enter setzt und löscht.
DatenartBeim Anbieter gelöschtBleibt in SicherungskopienLiegt bei Dritten weiter
Dein Profilbild
Ein Foto von dir auf dem Profil einer Freundin
Deine Kommentare unter fremden Beiträgen
An Werbekunden verkaufte Interessenprofile
Deine Anmeldedaten
Ein Screenshot deines Beitrags in einer anderen Gruppe
Löschen wirkt nur dort, wo der Anbieter allein bestimmt. Sicherungskopien laufen oft noch Wochen weiter, und alles, was kopiert, geteilt oder verkauft wurde, ist außerhalb jeder Löschtaste.
Unterscheide streng zwischen dem, was auf deinem Profil lag, und dem, was längst kopiert oder weitergegeben wurde.
6

Paare finden: Begriff und Bedeutung

AFB I

Acht Begriffe aus dem Datenschutz — finde zu jedem die passende Erklärung. Du hast dafür höchstens 16 Versuche.

Decke zwei Karten auf, die zusammengehören. Mit der Tastatur: Tab zur Karte, Enter aufdecken, Pfeiltasten zum Wandern.
Versuche: 0 von 16
Der Kern der DSGVO: Daten über dich gehören nicht automatisch dem, der sie sammelt. Aus Auskunft und Löschung werden Rechte erst, wenn man sie auch benutzt — beide muss man aktiv einfordern.
Zwei Begriffe beschreiben Rechte, die du hast; zwei beschreiben, was Plattformen tun.
7

Fehlersuche: „Das ist doch harmlos“

AFB III

In diesem Chatverlauf stecken drei falsche Behauptungen. Klicke genau diese drei an.

In diesem Text stecken Fehler. Klicke genau die falschen Zeilen an — die richtigen musst du stehen lassen.
Alle drei Fehler beruhen auf demselben Denkfehler: Sie betrachten ein einzelnes Datum statt der Menge. Erst die Verknüpfung vieler harmloser Angaben ergibt ein Profil — und genau darum geht es beim Datenschutz.
Achte auf Sätze, die von einzelnen Daten auf ihre Harmlosigkeit schließen — und auf einen, der ein Schloss-Symbol missversteht.
8

Woher stammt diese Angabe?

AFB I

Eine Plattform speichert acht Angaben über dich. Ordne jede der Art von Daten zu, zu der sie gehört.

Ziehe jede Karte in den passenden Korb — oder wähle sie mit Enter aus und drücke dann die Ziffer des Korbs (0 legt sie zurück).
1Angegeben
2Beobachtet
3Metadaten
4Abgeleitet
Nur zwei der acht Angaben hast du selbst eingetippt. Die abgeleiteten Daten sind die heikelsten: Niemand hat sie angegeben, die Plattform hat sie aus beobachteten Daten errechnet — die geschätzte Schlafenszeit etwa aus den nächtlichen App-Aufrufen. Genau daraus entsteht bei der Profilbildung ein Bild, das mehr zeigt als die Summe der Einzelangaben.
Frage bei jeder Karte: Hast du das eingetippt, wurde es gemessen, hängt es an einer Datei, oder hat die Plattform es sich selbst ausgerechnet?
Eine Vermutung oder Schätzung ist nie gemessen, sondern immer abgeleitet.
9

Stimmt das? Datenschutz im Alltag

AFB II

Sieben Aussagen, wie sie im Klassenchat fallen könnten. Entscheide jeweils, ob sie zutrifft.

Lies die Aussage und tippe auf „Stimmt“ oder „Stimmt nicht“.
Aussage 1 von 7

Die DSGVO dreht die Beweislast um: Nicht du musst begründen, warum deine Daten geschützt sein sollen, sondern der Anbieter muss begründen, warum er sie verarbeiten darf. Aussage 6 verknüpft das mit 3.2.1 — ohne abgeleitete Daten gäbe es kein Targeting.
Zwei Aussagen betreffen Zahlen: eine Frist und ein Alter. Welche Werte stehen im Erklärtext?
Achte auf Wörter wie „solange niemand widerspricht“ und „kein Konto“ — genau dort stecken die typischen Denkfehler.
10

Ist diese Einwilligung gültig?

AFB III

Sieben Situationen, in denen jemand „Ja“ zu einer Datenverarbeitung sagt. Beurteile, welche Einwilligungen nach der DSGVO gültig sind, und wähle genau diese aus.

Mehrere Antworten sind richtig. Wähle alle passenden aus und prüfe dann.
Gültig ist eine Einwilligung nur, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind: freiwillig, für einen klar benannten Zweck und jederzeit widerrufbar — und unter 16 Jahren nur mit Zustimmung der Eltern. Fällt auch nur eine Bedingung weg, fehlt die Rechtsgrundlage, und die Verarbeitung ist unzulässig, egal wie oft „Ja“ geklickt wurde.
Prüfe jede Situation an drei Fragen: Konnte man ablehnen? Ist der Zweck genau benannt? Lässt sich die Zustimmung zurücknehmen?
Denke zusätzlich an die Altersgrenze: Wer jünger als 16 ist, kann nicht allein wirksam einwilligen. Drei Situationen bestehen alle Prüfungen.