Laderampe am Getränkemarkt
AFB I–IIAm Getränkemarkt soll ein Fass mit der Masse 45 kg in einen Lieferwagen gerollt werden. Die Ladefläche liegt 0,80 m über dem Boden. Dafür wird eine gerade Bohle der Länge 3,2 m schräg angelegt: Ihr unteres Ende liegt auf dem Boden, ihr oberes Ende auf der Ladekante. Das Fass wird gleichmäßig entlang der Bohle nach oben gezogen. Gerechnet wird mit dem Ortsfaktor der Erde, \( g = 9{,}81\ \mathrm{N/kg} \); die Reibung zwischen Fass und Bohle wird vernachlässigt.
- Nennen Sie die drei Größen, die Sie zur Berechnung der Zugkraft entlang der Bohle benötigen, sowie die Größe, die hier bewusst vernachlässigt wird.
- Berechnen Sie die Gewichtskraft des Fasses und die Zugkraft, die zum Hinaufrollen entlang der Bohle nötig ist.
Hinweise
Hinweis zu Aufgabe a)
Hinweis zu Aufgabe b)
Erwartungshorizont
Erwartungshorizont zu Aufgabe a)
Benötigt werden die Gewichtskraft des Fasses \( F_{\mathrm{G}} \) — sie folgt aus der Masse 45 kg und dem Ortsfaktor \( g = 9{,}81\ \mathrm{N/kg} \) —, die Höhe der Rampe \( h = 0{,}80\ \mathrm{m} \) und die Länge der Rampe \( l = 3{,}2\ \mathrm{m} \). Vernachlässigt wird die Reibung zwischen Fass und Bohle. Antwortsatz: Für die Zugkraft braucht man die Gewichtskraft des Fasses sowie Höhe und Länge der Bohle; die Reibung bleibt unberücksichtigt.
Erwartungshorizont zu Aufgabe b)
Ansatz 1: \( F_{\mathrm{G}} = m \cdot g \). Rechnung: \( F_{\mathrm{G}} = 45\ \mathrm{kg} \cdot 9{,}81\ \mathrm{N/kg} = 441{,}45\ \mathrm{N} \approx 441{,}5\ \mathrm{N} \). Einheitenprobe: \( \mathrm{kg} \cdot \mathrm{N/kg} = \mathrm{N} \). Ansatz 2: \( F = F_{\mathrm{G}} \cdot \dfrac{h}{l} \). Zwischenschritt: \( \dfrac{h}{l} = \dfrac{0{,}80\ \mathrm{m}}{3{,}2\ \mathrm{m}} = 0{,}25 \). Rechnung: \( F = 441{,}45\ \mathrm{N} \cdot 0{,}25 = 110{,}36\ \mathrm{N} \approx 110{,}4\ \mathrm{N} \). Kontrolle: 110,4 N ist deutlich kleiner als 441,5 N, wie es an einer Rampe sein muss. Antwortsatz: Das Fass hat eine Gewichtskraft von etwa 441,5 N; zum Hinaufrollen entlang der Bohle genügt eine Zugkraft von etwa 110,4 N, also nur ein Viertel davon.
Rollstuhlrampe am Vereinsheim
AFB II–IIIDer Eingang eines Vereinsheims liegt 0,42 m über dem Gehweg; bisher führen drei Stufen hinauf. Statt der Stufen soll eine gerade Rampe eingebaut werden. Der Hersteller liefert Rampen in den Längen 2,8 m, 4,2 m und 6,0 m. Alle drei sind 1,20 m breit und haben je die Masse 18 kg. Rollstuhl und Nutzer haben zusammen die Masse 95 kg. Eine Begleitperson kann dauerhaft höchstens 80 N Zugkraft aufbringen. Gerechnet wird mit dem Ortsfaktor der Erde, \( g = 9{,}81\ \mathrm{N/kg} \); die Reibung wird vernachlässigt.
- Erklären Sie, warum eine Rampe das Hinaufkommen erleichtert, obwohl die Gewichtskraft von Rollstuhl und Nutzer dabei unverändert bleibt.
- Ermitteln Sie für jede der drei angebotenen Rampenlängen die Zugkraft, die zum Hinaufziehen nötig ist.
- Entscheiden Sie sich für eine der drei Rampen und legen Sie Ihre Wahl begründet fest.
Hinweise
Hinweis zu Aufgabe a)
Hinweis zu Aufgabe b)
Hinweis zu Aufgabe c)
Erwartungshorizont
Erwartungshorizont zu Aufgabe a)
Die Gewichtskraft zeigt senkrecht nach unten und bleibt unverändert, denn sie hängt nur von Masse und Ortsfaktor ab. An der Rampe lässt sie sich in zwei Teilkräfte zerlegen: die Hangabtriebskraft entlang der Rampenfläche und die Normalkraft senkrecht dazu. Die Normalkraft wird von der Rampe selbst aufgenommen, nur die Hangabtriebskraft muss beim Hinaufziehen überwunden werden. Weil die Höhe der Rampe kleiner als ihre Länge ist, ist diese Teilkraft nach \( F = F_{\mathrm{G}} \cdot \dfrac{h}{l} \) stets kleiner als die Gewichtskraft. Antwortsatz: Die Rampe verkleinert nicht die Gewichtskraft, sondern teilt sie auf — man muss nur den Teil entlang der Rampe überwinden und legt dafür einen längeren Weg zurück.
Erwartungshorizont zu Aufgabe b)
Ansatz: \( F_{\mathrm{G}} = m \cdot g \) und \( F = F_{\mathrm{G}} \cdot \dfrac{h}{l} \) mit \( h = 0{,}42\ \mathrm{m} \). Gewichtskraft: \( F_{\mathrm{G}} = 95\ \mathrm{kg} \cdot 9{,}81\ \mathrm{N/kg} = 931{,}95\ \mathrm{N} \approx 932\ \mathrm{N} \). Rampe 2,8 m: \( \dfrac{0{,}42}{2{,}8} = 0{,}15 \), also \( F = 931{,}95\ \mathrm{N} \cdot 0{,}15 = 139{,}8\ \mathrm{N} \). Rampe 4,2 m: \( \dfrac{0{,}42}{4{,}2} = 0{,}10 \), also \( F = 931{,}95\ \mathrm{N} \cdot 0{,}10 = 93{,}2\ \mathrm{N} \). Rampe 6,0 m: \( \dfrac{0{,}42}{6{,}0} = 0{,}07 \), also \( F = 931{,}95\ \mathrm{N} \cdot 0{,}07 = 65{,}2\ \mathrm{N} \). Nicht benötigt werden die Breite 1,20 m, die Masse 18 kg der Rampe und die Zahl der Stufen. Antwortsatz: Die nötige Zugkraft beträgt etwa 139,8 N bei 2,8 m, etwa 93,2 N bei 4,2 m und etwa 65,2 N bei 6,0 m Rampenlänge.
Erwartungshorizont zu Aufgabe c)
Als vollständig gilt eine Antwort, die die Kriterien nennt, sie mit den Zahlen aus b) verknüpft und sich eindeutig festlegt. Erwartete Festlegung: die 6,0 m lange Rampe, denn nur bei ihr liegt die nötige Zugkraft mit etwa 65,2 N unter der Grenze von 80 N; 4,2 m verlangen mit etwa 93,2 N und 2,8 m mit etwa 139,8 N deutlich mehr. Abzuwägen ist dagegen, dass die 6,0 m lange Rampe am meisten Platz auf dem Gehweg braucht und den längsten Weg bedeutet — die Kraftersparnis wird also mit Weg und Platz bezahlt. Auch die 4,2 m lange Rampe ist vertretbar, wenn begründet wird, dass zwei Begleitpersonen zusammen ziehen oder der Gehweg keine 6,0 m zulässt. Nicht vertretbar ist die 2,8 m lange Rampe: 139,8 N übersteigen die Grenze fast um das Doppelte. Antwortsatz: Gewählt wird die 6,0 m lange Rampe, weil nur sie mit etwa 65,2 N unter der Belastungsgrenze von 80 N bleibt.
