MINT lernen

Zusammenfassung

Das ganze Kapitel auf einen Blick: Tabellen und Schlüssel, ER-Modell und Überführung, SQL-Abfragen, Datenschutz und Datenanalyse.

1

Relationale Datenbanken

Daten stehen in Tabellen; Schlüssel machen Datensätze eindeutig und verbinden Tabellen miteinander.

Tabelle, Zeile, Spalte

Relation = Tabelle mit Namen. Attribut = Spalte, Datensatz = Zeile, Attributwert = Zelle. Jede Zelle atomar; NULL = kein Wert bekannt.

Rad(RadNr, Typ, Farbe)

Primärschlüssel

Attribut(e), deren Wert jeden Datensatz dauerhaft eindeutig bestimmt — nie NULL; im Zweifel eine künstliche Nummer.

unterstrichen

Fremdschlüssel

Verweist auf den Primärschlüssel einer anderen Tabelle und darf mehrfach vorkommen — aber nie ins Leere zeigen.

↑Attribut

Redundanz und Anomalien

Dieselbe Tatsache mehrfach gespeichert führt zu Einfüge-, Änderungs- und Löschanomalien. Abhilfe: verlustfrei zerlegen.

je Tatsache ein Ort
Relationenschema (Abiturschreibweise)
belegt(KursNr, SchuelerNr, Note)

Primärschlüssel unterstrichen, Fremdschlüssel mit vorangestelltem Pfeil ↑. Hier bilden zwei Fremdschlüssel gemeinsam den Primärschlüssel.

Regel 1 — Schlüssel prüfen

Nicht fragen „ist es heute eindeutig?“, sondern „kann es je doppelt oder leer sein?“.

2

Modellieren mit dem ER-Modell

Der Schwerpunkt im Leistungskurs: Erst wird die Wirklichkeit als ER-Diagramm modelliert, dann nach festen Regeln in Tabellen überführt und am Ende beurteilt.

Bausteine (Chen-Notation)

Rechteck = Entitätstyp, Ellipse = Attribut (Schlüssel unterstrichen), Raute = Beziehungstyp — auch mit eigenen Attributen oder rekursiv.

▭ ◯ ◇

Kardinalitäten lesen

Die Zahl an der Kante bei B ist die Höchstzahl der B-Partner einer A-Entität: 1 = höchstens eine, n bzw. m = beliebig viele. Mindestzahlen kennt die Notation nicht.

1:1 · 1:n · n:m

Vom Text zum Modell

Substantive mit eigenen Angaben → Entitätstypen, Angaben → Attribute, Verben → Beziehungstypen, dann je Raute zwei Fragen „höchstens wie viele?“. System und berechnete Werte weglassen.

Text → Diagramm

Modelle beurteilen

Kriterien: vollständig, redundanzfrei (keine Anomalien), konsistent, angemessener Abfrageaufwand, erweiterbar. Gewollte Kopien (Preis zum Zeitpunkt) sind keine Redundanz.

Kriterien → Urteil
Beispiel: 1:n und n:m mit Beziehungsattribut
1nnmLehrkraftKursSchuelerleitetbelegtNoteKursNr
Überführungsregeln
Kurs(KursNr, Titel, Kuerzel)
belegt(KursNr, SchuelerNr, Note)

Entitätstyp → Tabelle. 1:n → Fremdschlüssel auf der n-Seite (hier ↑Kuerzel in Kurs). 1:1 → Fremdschlüssel auf einer Seite. n:m → eigene Tabelle aus beiden Fremdschlüsseln plus Beziehungsattributen. Kontrolle: Tabellen = Entitätstypen + n:m-Beziehungen.

Regel 2 — die Zahl steht beim Partner

Für jede Raute zwei Sätze bilden: „Ein Kurs hat höchstens eine Lehrkraft“ (1 bei Lehrkraft) und „Eine Lehrkraft leitet viele Kurse“ (n bei Kurs).

3

Abfragen mit SQL

Eine Abfrage beschreibt, welche Zeilen und Spalten man sehen will — das Ergebnis ist wieder eine Tabelle.

SELECT – FROM – WHERE

SELECT wählt Spalten (* = alle, DISTINCT ohne Doppelte, AS benennt um), WHERE filtert Zeilen mit =, !=, <, >, <=, >=. Texte in Hochkommas.

WHERE Ort = 'Kiel'

Bedingungen und Sortierung

AND vor OR, im Zweifel Klammern. BETWEEN mit Grenzen, IN, LIKE mit % und _, IS NULL. ORDER BY … ASC/DESC, LIMIT n.

LIKE '_i%'

Verbund

FROM A, B bildet das Kreuzprodukt. Die Verbundbedingung Primärschlüssel = Fremdschlüssel behält nur passende Paare; k Tabellen → k − 1 Bedingungen.

A.PK = B.FK

Aggregieren

COUNT, SUM, AVG, MIN, MAX überspringen NULL (außer COUNT(*)). GROUP BY bildet Gruppen, HAVING filtert Gruppen.

HAVING COUNT(*) > 2
Aufbau und Auswertungsreihenfolge
SELECT … FROM … WHERE … GROUP BY … HAVING … ORDER BY … LIMIT …;

Ausgewertet wird FROM → WHERE → GROUP BY → HAVING → SELECT → ORDER BY → LIMIT. Verbundbedingungen folgen genau den Fremdschlüsseln aus der Überführung.

Regel 3 — Planen vor Schreiben

Welche Spalten? Welche Tabellen und welcher Weg im Schema? Welche Zeilen? Braucht es Gruppen?

4

Daten und Gesellschaft

Datenbanken speichern oft Daten über Menschen — Recht und Verantwortung gehören deshalb zum Fach.

Informationelle Selbstbestimmung

Grundrecht seit dem Volkszählungsurteil 1983: Jeder bestimmt selbst über Preisgabe und Verwendung seiner Daten.

personenbezogen = bestimmbar

DSGVO

Grundsätze (Art. 5): Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Richtigkeit, Transparenz. Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch.

Art. 5, 15–21

Anonym oder pseudonym

Pseudonym: Code mit getrennter Zuordnung, DSGVO gilt weiter. Anonym: kein Personenbezug. Quasi-Identifikatoren machen oft eindeutig.

k-Anonymität

Automatisierte Analyse

Profilbildung, Scoring. Risiken: Korrelation statt Ursache, Stellvertretermerkmale, Fehlentscheidungen. Art. 22 DSGVO schützt vor rein automatisierten Entscheidungen.

Art. 22 DSGVO
Beurteilen in Abituraufgaben
Kriterien → Pro ↔ Contra → begründetes Urteil

Gilt für Modelle wie für Datennutzung: Kriterien nennen, beide Seiten gewichten, eine Position beziehen.

Regel 4 — Name weg ist nicht anonym

Erst wenn sich auch mit Zusatzwissen keine Person mehr zuordnen lässt, sind Daten anonym.

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