Die Umfrage der SV
AFB I–IIDie Schülervertretung eines Gymnasiums hat 240 Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10 anonym befragt: „Welche Erfahrung mit Cybermobbing trifft im letzten Schuljahr am ehesten auf dich zu?“ Jede Person durfte genau eine Antwort ankreuzen. Das Ergebnis zeigt das Diagramm.
Die SV möchte nun ein Projekt für das nächste Schuljahr planen und überlegt, an welche Gruppe es sich vor allem richten soll.
- Lesen Sie ab, wie viele Befragte Cybermobbing als Zuschauende erlebt haben.
- Ermitteln Sie die Anteile aller vier Gruppen in Prozent sowie, wie viele Zuschauende auf eine betroffene Person kommen.
- Begründen Sie, warum sich das Projekt der SV vor allem an die Zuschauenden richten sollte.
Hinweise
Hinweis zu Aufgabe a)
Hinweis zu Aufgabe b)
Hinweis zu Aufgabe c)
Erwartungshorizont
Erwartungshorizont zu Aufgabe a)
96 Befragte haben Cybermobbing als Zuschauende (Bystander) erlebt.
Erwartungshorizont zu Aufgabe b)
Selbst betroffen: 18 : 240 = 0,075 = 7,5 %. Zugeschaut: 96 : 240 = 0,4 = 40 %. Selbst beteiligt: 12 : 240 = 0,05 = 5 %. Nichts davon: 114 : 240 = 0,475 = 47,5 %. Kontrolle: 7,5 % + 40 % + 5 % + 47,5 % = 100 %.
96 : 18 ≈ 5,3 — auf jede betroffene Person kommen also gut fünf Zuschauende.
Erwartungshorizont zu Aufgabe c)
Zahlen: Die Zuschauenden sind mit 40 % die größte Gruppe unter allen, die Cybermobbing erlebt haben — gut fünfmal so groß wie die Gruppe der Betroffenen und achtmal so groß wie die der Beteiligten. Ein Projekt für sie erreicht die meisten Menschen, die tatsächlich etwas mitbekommen.
Wirkung: Schweigen wirkt für die betroffene Person wie Zustimmung und ist damit ein zweites Problem. Schon ein einziger widersprechender Kommentar verändert nachweislich, wie eine Gruppe weiter reagiert. Wer als Bystander Zivilcourage zeigt, Beweise sichert, meldet oder Erwachsene einbezieht, kann einen Fall früh beenden. Vollständig ist die Begründung, wenn ein Argument aus den Daten und ein inhaltliches Argument über die Rolle der Bystander verknüpft werden.
Clips, die nie gedreht wurden
AFB II–IIIIn der Chatgruppe des 10. Jahrgangs (112 Mitglieder) postet ein Konto namens „wahrheit_10“ seit drei Tagen jeden Abend ein kurzes Video. Darin scheint die Schülerin Leonie abfällig über Lehrkräfte und Mitschüler zu reden. Gesicht und Stimme wirken echt, Leonie versichert aber, dass sie so etwas nie gesagt hat. Wer hinter dem Konto steckt, weiß niemand.
Unter den Videos sammeln sich Lach-Emojis, drei Mitglieder haben sie in andere Gruppen weitergeleitet, die meisten schweigen. Ein Elternvertreter fordert daraufhin in einem Brief an die Schule: „Anonyme Konten sollten auf Plattformen grundsätzlich verboten werden.“
- Ordnen Sie den Vorfall begründet in die Begriffe Deepfake, Desinformation, Cybermobbing und Recht am eigenen Bild ein.
- Entwickeln Sie einen begründeten Plan, wie ein Mitglied der Gruppe, das weder Täter noch betroffen ist, in den nächsten Tagen vorgehen kann.
- Diskutieren Sie die Forderung des Elternvertreters.
Hinweise
Hinweis zu Aufgabe a)
Hinweis zu Aufgabe b)
Hinweis zu Aufgabe c)
Erwartungshorizont
Erwartungshorizont zu Aufgabe a)
Deepfake: Die Videos wurden mit künstlicher Intelligenz erzeugt und ahmen Leonies Gesicht und Stimme täuschend echt nach.
Desinformation: Die Inhalte sind falsch und werden absichtlich verbreitet, um zu täuschen — wer ein Deepfake herstellt, weiß, dass es falsch ist. (Wer die Videos gutgläubig weiterleitet, verbreitet dagegen Fehlinformation.)
Cybermobbing: Leonie wird absichtlich und wiederholt (jeden Abend seit drei Tagen) mit digitalen Mitteln bloßgestellt, vor einer großen Öffentlichkeit und mit dauerhaft abrufbaren Inhalten.
Recht am eigenen Bild: Ihr erkennbares Gesicht wird ohne ihre Einwilligung veröffentlicht — dass es künstlich erzeugt ist, ändert daran nichts. Vollständig ist die Antwort, wenn jeder der vier Begriffe mit einem Merkmal aus dem Fall belegt wird.
Erwartungshorizont zu Aufgabe b)
Ein sinnvoller Plan enthält, in begründeter Reihenfolge: (1) Nichts weiterleiten und nicht mit Emojis reagieren — jede Reaktion erhöht Engagement und Reichweite. (2) Beweise sichern: Bildschirmfotos mit Datum, Uhrzeit und Kontoname, bevor das Konto die Videos löscht. (3) Die Videos und das Konto melden. (4) Erwachsene einbeziehen (Klassenleitung, Vertrauenslehrkraft, Schulsozialarbeit) — die Videos könnten Straftaten wie üble Nachrede darstellen. (5) Leonie unterstützen: ihr privat schreiben, dass man ihr glaubt; wenn man sich traut, in der Gruppe sichtbar widersprechen, am besten gemeinsam mit ein, zwei anderen (Zivilcourage). Vollständig ist der Plan mit mindestens vier Schritten, einer Begründung der Reihenfolge und dem Bezug auf die Rolle als Bystander.
Erwartungshorizont zu Aufgabe c)
Pro Verbot: Anonymität senkt die Hemmschwelle — wer nicht erkannt wird, schreibt Dinge, die er ins Gesicht nie sagen würde; Täter wie „wahrheit_10“ wären leichter zu ermitteln; Beleidigen „kostet“ wieder etwas.
Contra Verbot: Anonymität ist auch eine Chance — Betroffene können über Belastendes schreiben, ohne ihren Namen zu nennen, und Menschen in Gefahr bleiben geschützt; ein Klarnamenzwang würde von allen Nutzenden zusätzliche personenbezogene Daten verlangen (Datenminimierung, 3.2.2); Täter können auch mit echtem Namen mobben, und Deepfakes lassen sich auch unter Klarnamen verbreiten.
Mögliche Ergebnisse: Ablehnung des Verbots, dafür schnellere Meldewege und Pflicht der Plattform, Daten bei Straftaten an Behörden herauszugeben; oder Zustimmung mit Einschränkung (z. B. Identität nur gegenüber der Plattform nachweisen, nach außen weiter anonym). Jedes Ergebnis ist möglich, wenn mindestens zwei Pro- und zwei Contra-Argumente abgewogen werden und das Fazit sich aus dieser Abwägung ergibt.
